AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 01.05.2021 gültig

1. Vertragspartner:

Ihre Vertragspartnerin ist ZimmerWandel | Ulrike Lieske (nachfolgend Auftragnehmerin genannt), in der Klosterbachstraße 21, 18057 Rostock.

2. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für sämtliche Aufträge und Leistungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Fassung. Abweichende AGB sind nur dann wirksam vereinbart, wenn die Auftragnehmerin dieses schriftlich bestätigt. Dies umfasst ausdrücklich auch Aufträge, die per E-Mail, Telefon oder über digitale Kommunikationskanäle erteilt werden.

3. Gegenstand der Leistungserbringung:

Gegenstand eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin sind raumplanerische Leistungen in Form von Entwurf und Planung von Gestaltungs- und Einrichtungskonzepten unter besonderen Designaspekten. Auf ausdrücklichen Wunsch auch Bauleitung und Bauorganisation unter gestalterischen und funktionellen Gesichtspunkten sowie die Erstellung und/oder Lieferung von Mobilien sowie entsprechende weitere Ausführungs- und/oder Designleistungen. Ebenso kann die Auftragnehmerin auf Wunsch Ordnungs-Coaching anbieten, welches die Analyse bestehender Raumsituationen, die Entwicklung individueller Ordnungskonzepte sowie die Beratung und Begleitung bei deren Umsetzung umfasst.

Die vertragsspezifischen, vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Angeboten. Das Angebot der Auftragnehmerin ist hinsichtlich Leistungen, Vergütung und Fristen freibleibend, sofern nichts anderes (Pauschale) angegeben ist.

Der Auftrag kommt verbindlich zustande, wenn:

– Der Auftraggeber den Auftrag (auch mündlich oder digital) erteilt

– Die entsprechenden Termine zur Besprechung in Anspruch genommen wurden

– Der Auftragnehmerin und deren Mitarbeiterinnen Zugang zum Objekt gewährleistet ist

4. Art und Umfang der Leistungen:

Die Ausführungen der Dienstleistungen belaufen sich auf Beratungen, Planung und Entwurf sowie Ordnungs-Coaching. Das Ordnungs-Coaching umfasst die Beratung zur Organisation und Strukturierung von Räumen, die Analyse bestehender Raumsituationen, die Erarbeitung individueller Ordnungskonzepte sowie die Begleitung bei deren Umsetzung. Stellt die Auftragnehmerin den Entwurf für den Auftraggeber her, steht ihr das Urheberrecht sowie das Eigentum an diesem zu.

Es werden bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages nur Nutzungsrechte eingeräumt. Die Auftragnehmerin schuldet lediglich den Entwurf und die Planung, nicht die Herstellung der Endfassung. Änderungen eines akzeptierten Entwurfes werden dem Auftraggeber gemäß der jeweils gültigen Preise gesondert in Rechnung gestellt.

4a. Korrekturen und Änderungen:

Im Rahmen der Leistungserbringung ist eine (1) Korrekturschleife pro Entwurf oder Planung im vereinbarten Preis enthalten. Diese umfasst kleinere Anpassungen am ursprünglichen Entwurf nach Rücksprache mit dem Auftraggeber. Alle weiteren Änderungen, Anpassungen oder Korrekturen, die über die erste Korrekturschleife hinausgehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungswünsche an bereits freigegebenen Entwürfen oder Planungen. Der Stundensatz für zusätzliche Korrekturen richtet sich nach dem aktuellen Angebot der Auftragnehmerin.

5. Subunternehmer:

Die Auftragnehmerin kann zur Vertragserfüllung Dritte als Subunternehmer heranziehen und Aufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erteilen. Bei Beauftragung von Drittunternehmen stellt die Auftragnehmerin sicher, dass diese die vereinbarten Qualitätsstandards erfüllen.

6. Auftragsannahme:

Aufträge werden nach telefonischem Erstkontakt und/oder schriftlicher Beauftragung angenommen. Die Beauftragung kann auch per E-Mail oder über digitale Kommunikationskanäle erfolgen.

7. Leistungserbringung:

Sollte die Auftragnehmerin ausdrücklich mit der Herstellung der Endfassung beauftragt werden, haftet diese nicht für Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder Zulieferer. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über eventuelle Verzögerungen zu informieren.8. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers:

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

– Alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zu erteilen

– Erforderliche Besichtigungen der auftragsrelevanten Immobilien zu ermöglichen

– Relevante Unterlagen und Informationen digital oder physisch bereitzustellen

9. Terminabsprachen:

Hält der Auftraggeber Terminabsprachen nicht ein, ohne diese mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, hat er der Auftragnehmerin ihren dadurch bedingten Zeitaufwand und/oder Reisekosten in angemessener Höhe zu erstatten.

10. Urheber- und Nutzungsrechte:

Die geistigen Werke der Auftragnehmerin unterliegen den rechtlichen Bestimmungen des Urhebergesetzes. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese Unterlagen zu Dokumentations- oder Werbezwecken in anonymisierter Form zu veröffentlichen.

Sämtliche auf www.zimmerwandel.de vorliegenden Informationen, Texte, Grafiken und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt oder bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.

11. Preise und Zahlungsbedingungen:

– Die aktuellen Preise sind dem schriftlichen Angebot zu entnehmen

– Abrechnung erfolgt pro angefangener halber Stunde

– Für Wareneinkäufe ist der Bruttobetrag bei Auftragserteilung im Voraus zu entrichten

– Zahlungsfrist: 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung

– Zahlung ausschließlich per Überweisung

11a. Abschlagszahlungen:

– Vor Beginn der Planungsarbeiten ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung fällig

– Die Abschlagszahlung ist Voraussetzung für den Beginn der Planungsarbeiten

– Weitere Abschlagszahlungen können nach Leistungsfortschritt vereinbart werden

– Die Abschlagszahlung wird mit der Schlussrechnung verrechnet

– Bei Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Abschlagszahlung

12. Bauleitung und -überwachung:

Erfolgt ausschließlich aus gestalterischer Sicht sowie hinsichtlich einwandfreier Funktionalität und Termintreue. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

13. Planungsumsetzung:

Die Umsetzung der Planung liegt im Ermessen des Auftraggebers und ist keine Voraussetzung für die Abrechenbarkeit der Leistungen. Einzelraumplanungen werden nur nach gesonderter Absprache angeboten.

14. Gewährleistung und Haftung:

– Alle Maßangaben richten sich nach dem jeweiligen Zustand des Raumes

– Maßangaben sind freibleibend und werden von Gewerken vor Ort angepasst

– Haftung beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

– Keine Haftung für Nichtgefallen der Entwürfe

– Keine Haftung für Drittunternehmen, die lediglich vermittelt wurden

15. Widerrufsbelehrung:

Für Verbraucher gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach § 312g BGB. Details werden bei Vertragsschluss separat mitgeteilt.

16. Kündigung:

– Vertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden

– Kündigung bedarf der Schriftform

– Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann nach einmaliger Mahnung gekündigt werden

– Bereits erstellte Entwürfe bleiben kostenpflichtig

17. Datenschutz:

Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details entnehmen Sie unserer separaten Datenschutzerklärung auf www.zimmerwandel.de.

18. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand:

– Ausschließlich deutsches Recht

– Erfüllungsort: Rostock

– Für Vollkaufleute: Gerichtsstand Rostock

19. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Unwirksame Regelungen werden durch wirtschaftlich sinnvolle Alternativen ersetzt.

 

Stand: 24.04.2025